Die Vereinbarung wird zwischen ErwuesseBildung und dem Eigentümer oder Benutzer des religiösen Gebäudes unterzeichnet. Auszüge aus der Vereinbarung: 

ErwässeBildung asbl. stellt der Kirche folgende Elemente zur Verfügung:

  • Eine Fassadenplakette mit dem Namen der Kirche und ihren Öffnungszeiten
  • Das Banner der offenen Kirchen
  • Eine dünne Plastiktafel an der Kirche mit einer Inschrift in 3 Sprachen
  • Eine Seite auf der von der Vereinigung „Offene Kirchen“ verwalteten Website
  • Jährliche Broschüren über das gesamte Netzwerk der offenen Kirchen.

Die teilnehmenden Kirchen verpflichten sich:

  • Die Kirche mindestens 8 aufeinanderfolgende Wochen vom 1. Juni bis 30. September an 3 Tagen pro Woche für 4 Stunden pro Tag für Besucher zu öffnen.
  • Informationsmaterial wie Broschüren über die Kirche, Informationen über das Pfarrleben bereitzustellen und eine einladende Atmosphäre zu schaffen
  • Die Kirche am Wochenende der „Offenen Kirchen“ am Samstag und/oder Sonntag zu öffnen
  • Daten und Fotos über die Kirche zur Verfügung zu stellen
  • Die religiösen Behörden zu konsultieren, um ein Programm zu entwickeln, das den heiligen Charakter des Ortes und seine kulturellen Prioritäten respektiert.

Die teilnehmenden Kirchen dürfen das Logo „Open Churches“ verwenden, sofern sie die grafische Charta der Stiftung Open Churches zu Werbezwecken einhalten, um Besucher zur Kirche zu führen. Das Recht zur Nutzung des Logos kann bei Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen entzogen werden.

Finanzielle Beteiligung
Der finanzielle Beitrag der teilnehmenden Kirchen beträgt 350 € für das erste Jahr.
Der Beitrag für die folgenden Jahre beträgt 220 €.

Der verantwortliche Priester unterzeichnet ebenfalls die Vereinbarung.